Leistungsbeschreibung beim Hausbau
Erlauben Sie uns bitte zunächst diesen Hinweis:
Wer ein Haus baut, muss sich sicher sein können, das die Leistungsbeschreibung alles enthält, was in Beratungsgesprächen, Preisangeboten und Vertragsverhandlungen vereinbart wurde.
Wenn während dem Bauen ungeplante Kosten hinzu kommen, kann dies den Erfolg des Bauvorhabens in Frage stellen.
Anspruch haben Sie nur auf das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung steht. Versprechungen und mündliche Zusagen sind Schall und Rauch und wenn Sie ein
schlüsselfertiges Haus bauen, bedeutet das bei vielen Anbietern noch lange nicht, das dort Fliesen oder Türen eingebaut sind.
Hausanbieter, die Ihnen einen günstigen Preis suggerieren wollen, "vergessen" gern in den Baubeschreibungen eigentlich versprochene Leistungen zu definieren, oder beschreiben sie schwammig,
um sich aus der Erbringungspflicht zu entbinden.
Unsere Bau- und Leistungsbeschreibung wird im Moment komplett überarbeitet.
Unsere neue Baubeschreibung wird aber weiterhin folgendes enthalten:
- eine Baugrunduntersuchung
- die Baustelleneinrichtung
- die Erdarbeiten
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eine Bodenplatte oder -wenn gewünscht- einen Keller
- Rollläden im Erd- und Obergeschoß
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Fensterbänke in Naturstein (kein Alu oder Werzalit)
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Massivholztreppen oder auf Wunsch eine Betontreppe
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eine Fußbodenheizung im gesamten Haus
- Tondachpfannen
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eine äußerst hochwertige und reichhaltge Elektroausstattung
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eine hochwertige und reichhaltige Sanitärausstattung
- eine moderne Marken-Heizungsanlage
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Wandfliesen in Gäste-WC und Bad
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Fußbodenfliesen in Bad, Gäste-WC, Diele, Küche, Hauswirtschaftsraum
- das
Baucontrolling durch den TÜV
